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   FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99 Kg   

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FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99 Kg (https://dejure.org/2000,10282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2000 - 14 K 5248/99 Kg (https://dejure.org/2000,10282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 14 K 5248/99 Kg (https://dejure.org/2000,10282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeld für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; Berücksichtigung in der Übergangszeit erzielter Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Ausbildungsabschnitt; Berechnung - Kindergeld für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; Berücksichtigung in der Übergangszeiterzielter Einkünfte.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; Berücksichtigung in der Übergangszeit erzielter Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
    Der BFH hat mit Urteilen vom 9. Juni 1999 ( VI R 33/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFHE - 189, 88, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 701; VI R 34/98, BFHE 189, 95 , BStBl II 1999, 705; VI R 50/98, BFHE 189, 98 , BStBl II 1999 706; VI R 92/98 BFHE 189, 103 , BStBl II 1999, 708; VI R 143/98, BFHE 189, 107 , BStBl II 1999, 710) eingehend dargelegt, wie das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet wird" auszulegen ist.

    Dazu gehört u.a. auch der Besuch von Fach- und Hochschulen (BFH-Urteil, BFHE 189, 95 , BStBl II 1999, 705).

    Denn Kindern und Eltern kommt bei der Gestaltung der Ausbildung von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungsspielraum zu (BFH-Urteil, BFHE 189, 95 , BStBl II 1999, 705, 706 m.w.N.).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
    Der BFH hat mit Urteilen vom 9. Juni 1999 ( VI R 33/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFHE - 189, 88, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 701; VI R 34/98, BFHE 189, 95 , BStBl II 1999, 705; VI R 50/98, BFHE 189, 98 , BStBl II 1999 706; VI R 92/98 BFHE 189, 103 , BStBl II 1999, 708; VI R 143/98, BFHE 189, 107 , BStBl II 1999, 710) eingehend dargelegt, wie das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet wird" auszulegen ist.

    Im Übrigen erfordert nach Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, das Tatbestandsmerkmal der Berufsausbildung nicht, dass die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nehmen muss (BFH-Urteil, BFHE 189, 107 , BStBl II 1999, 710).

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
    Danach besteht ein Anspruch auf Kindergeld u.a. dann, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG ) bzw. es sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b EStG ) und seine Einkünfte und Bezüge im Kalenderjahr 12.000,- DM nicht übersteigen (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 1997; zur Verfassungsgemäßheit des Grenzbetrages vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 21. Juli 2000, VI R 153/99, bislang nicht veröffentlicht).

    Einkünfte i.S.d. § 32 Abs. 4 EStG sind die Einkünfte nach 2 Abs. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2000, VI R 153/99, bislang n.v.).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01

    Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ist umstritten, ob der Vier-Monats-Zeitraum taggenau gemäß § 108 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu berechnen ist (so FG Köln, Urteil vom 8. März 2001 3 K 5500/99, EFG 2001, 983; FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2001 18 K 5121/00 Kg, EFG 2002, 408, 409; Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 83; Jachmann in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rdnr. C 23; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 32 EStG Anm. 100) oder ob es sich dabei um vier volle Kalendermonate handelt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2000 14 K 5248/99 Kg, EFG 2001, 80; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Rn. 405 ff.; Stache in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 32 EStG Anm. 95; ebenso wohl Berlebach, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz. 78).
  • FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00

    Kindergeld; Übergangszeit; Ausbildungsabschnitt; Einkunftsgrenze; Warten auf

    Die vom Beklagten angewandte Fristberechnung, wonach auf vier volle Kalendermonate abzustellen ist (vgl. Dienstanweisung -DA- zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs 63.3.3 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 2000, 636, 664; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 80), ist im Streitfall nicht anzuwenden.

    Denn die für die einheitliche Rechtsanwendung bedeutsame Frage, wie der Viermonatszeitraum des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG zu berechnen ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, EFG 2001, 80) und ist von der BFH-Rechtsprechung noch nicht geklärt.

  • BFH, 14.03.2001 - VI B 279/99

    Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

    Es wird danach erwogen, eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dann nicht anzunehmen, wenn das Kind nach Abschluss einer Ausbildung mit der Absicht in das Berufsleben eintritt, einen Dauerberuf auszuüben, und währenddessen den Entschluss fasst, eine weitere Ausbildung zu beginnen (FG München, Urteil vom 8. Oktober 1997 9 K 27/97, EFG 1998, 668, rkr.; ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2000 14 K 5248/99 Kg, Rev. VI R 174/00).
  • FG Hessen, 19.08.2002 - 2 K 4659/00

    Kindergeld; Ausbildung; Übergangszeit; Fachhochschulstudium; Erwerbstätigkeit;

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, welche Rechnungsmethode anzuwenden ist (für taggenaue Berechnung z.B.: Kanzler in Herrmann/Heuer, EStG , § 32 , Anm. 100; Finanzgericht Köln, Urteil vom 8.3.2001, 3 K 5500/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 983; für Berechnung nach vollen Monaten z.B.: Schmidt/Glanegger, EStG , § 32 , Rz 42; Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 5248/99 Kg, EFG 2001, 80; offen gelassen, aber im Juris-Leitsatz die taggenaue Berechnung bezweifelnd: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19.10.2001, VI R 60/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 339 ).
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